Honorar/Preise

 

Wir vereinbaren mit Ihnen unser Honorar in Abhängigkeit der jeweiligen Anforderung vollum-fänglich leistungsbezogen (als abschließend definierte Werks- bzw. Dienstvertragsleistung) bzw. rein aufwandsbezogen (stundenbasiert gem. nachgewiesenem Einzelaufwand).


Grundlage für Planungsleistungen bilden hierbei die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) und für Wertermittlungen, aufgrund ihrer auftraggeberseitig größtmöglichen Transparenz, die diesbezüglich ehem. Regelungen der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI´02" (unter inflationsausgleichender Indexierung des hierzu tabellierten Grundhonorars nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes - Destatis) sowie für i.E. rein aufwandsbezogene Leistungen die diese Regelungen ergänzend werk- bzw. dienstvertraglichen Bestimmungen des "Bürgerlichen Gesetzbuches" (^ § 612 / § 632 BGB als "taxmäßige bzw. übliche Vergütung entsprechend bzw. nächst vergleichbarer Leistungen" ).


Büroneben-, Fahrt- und sonstige zur auftragsgemäßen Leistungserbringung zwingend erfor-derliche Aufwendungen, Kosten und Auslagen werden hierbei auf Einzelnachweis sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

  

Unsere Preise für rein aufwandsbezogene Leistungen und Nebenkosten betragen hierbei:

Auftragnehmer (Dipl.-Ing./SV)

= 95 €/Std.

Mitarbeiter (MA)

= 65 €/Std.

Schreibkraft (SK)

= 55 €/Std.

Kraftfahrzeug (Pkw)

= 0,48 €/km

Kopie DIN A4 / A3 (s/w)

= 0,40 / 0,85 €/Stk.

Kopie DIN A4 / A3 (farb)

= 0,85 / 1,80 €/Stk.

Fotoabzug (farb.; ca. 8/13 cm)

= 0,35 €/Stk.

Fotoausdruck (farb.; ca. 8/13 cm)

= 0,50 €/Stk.

Mehrausfertigung (als Druckausgabe)

= 1,00 €/Seite zzgl. anteiligem

   Bearbeitungsaufwand zu 0,50 Std. (MA)

Mehrausfertigung (als Digitalausgabe)

= 0,65 €/Seite zzgl. anteiligem Bearbeitungs-

   aufwand zu 0,50 Std. (MA) sowie i.E. zus.

   Datenträger/n als CD/DVD zu 5,00 €/Stk.

   bzw. USB-Stick zu 8,00 €/Stk.

Telefon, Fax, Internet (pauschal/anteilig)

= 6,00 €/rechn. angefangener Arbeitstag

(Abrechnung stundenbezogener Leistungen je 1/4 Std. genau)

  

Sowie das Grundhonorar (gem. "Honorartafel zu § 34 HOAI´02") für Wertermittlungen: 

 



(VPI-Basis´2002 ^ 78,1 / Juli´2023 ^ 117,1)


(Tätigkeiten, die über die reine Erstellung des schriftlichen Gutachens hinausgehen, wie z.B. die Anfertigung örtlicher Aufmaße, Skizzen und Planzeichnungen, die Abschätzung von Einflüssen aus objektspezifisch unterdurchschnittlichen Unterhaltungszuständen, Baumängeln/Bauschäden und i.d.Z. bewertungsrelevant stehender Maßnahmen sowie ggf. zusätzliche Beurteilungen von Lasten/Beschränkungen und Beschaffung zur Leistungserbringung zwecknotwendiger Unterlagen werden in Abhängigkeit des jeweiligen Auftragsumfangs gesondert berechnet)

  

Hinweis zur Preisangabenverodnung - PAngV

Die ausgewiesenen (Grund-)Honorar- bzw. Verrechnungssätze stellen, aufgrund der differenzierten Erfordernisse der zur Leistungserbringung im Einzelfall erforderlicher Anforderungrn, kein abschließendes Leistungsangebot i.S.d.§ 1 PAngV dar und dienen somit lediglich der preislichen Orientierung; im Zuge einer konkreten Auftragsanfrage erstellen wir Ihnen ein auf den Auftragsumfang des jeweiligen Einzelfalls abgestimmtes Honorarangebot unter Ausweisung der im Zeitpunkt der Angebotserstellung geltend gesetzlichen Mehrwertsteuer.